Ein Verfahren des Dialogs und der breiten Kompetenz

Für die Arealentwicklung am Bärenplatz wurde schon im Frühling 2015 der Kontakt mit der Kantonalen Denkmalpflege gesucht. Diese hat daraufhin Ziele und Vorgaben hinsichtlich des Ortsbildschutzes definiert. Diese Schutzziele sind Rahmenbedingungen zum Bauen im Langnauer Dorfkern. In diesem Zusammenhang forderte die Denkmalpflege auch ein qualifiziertes Verfahren zur Qualitätssicherung insbesondere um die ortsbauliche Verträglichkeit von Neubauten zu analysieren.

 

Die Gemeinde bestimmte das passende Verfahren

Die Gemeinde beurteilte die Situation und entschied sich in Absprache mit der Kantonalen Denkmalpflege bereits im Jahr 2014 zum Workshopverfahren (Gutachterverfahren), weil die Ausgangslage den Dialog verschiedener Interessen und Sichtweisen bedingt.

Das gewählte Gutachterverfahren ist kosteneffizient und berücksichtigt alle Abhängigkeiten. Es führt zu einem hochwertigen Resultat, weil die relevanten Akteure und Fachpersonen miteinander sprechen und vielfältige Lösungsvarianten diskutieren.

Dank diesem Verfahren konnten in insgesamt 6 Workshops ausreichend Analysen, Lösungsansätze und Vertiefungen erarbeitet werden, die am Schluss von einem unabhängigen Gutachtergremium beurteilt wurden. Das durchgeführte qualitätssichernde Verfahren hat zu einem Ergebnis geführt, welches vom Gutachtergremium und der kantonalen Denkmalpflege als guten und ortsverträglichen Beitrag zur Arealentwicklung am Bärenplatz und zur Siedlungsentwicklung nach innen beurteilt wird.

Das Gutachtergremium

Würdigung des Richtprojekts durch das unabhängige, beurteilende Gutachtergremium:

«Mit dem vorliegenden, von allen am Gutachterverfahren Beteiligten genehmigten, Richtprojekt sind wichtige Grundlagen für die weiteren Planungsschritte mit ZPP und UeO geschaffen worden. Das gewählte Verfahren zeigt, dass für eine ortsbaulich so komplexe Situation im Gutachterverfahren ein Projekt gemeinsam entwickelt werden konnte, das den geforderten städtebaulichen, architektonischen, landschafts- architektonischen und verkehrstechnischen Qualitäten entspricht. In der Weiterbearbeitung und Umsetzung des Projektes ist die Sicherung der Qualität von ausserordentlicher Wichtigkeit.»

Claude Rykart, Rykart Architekten AG, Bern

Pascal Vincent, Aebi & Vincent Architekten, Bern

Hans Klötzli, Klötzli+Friedli Landschaftsarch. AG, Bern

Michael Gerber, Kantonaler Denkmalpfleger


Öffentliche Mitwirkung und Überarbeitung des Richtprojekts

Mit der öffentlichen Mitwirkung erhielten die Bevölkerung, Vereine, Interessengruppen und Parteien die Gelegenheit, sich zum von der Gemeinde und dem Gutachtergremium für gut befundenen Richtprojekt zu äussern.

Es gingen 26 Mitwirkungen ein. 5 davon vom betroffenen Nachbarn mit grundsätzlich ablehnender Haltung und 18 vom Verein Dorfbild Langnau (Mitglieder und Sympathisanten), die inhaltlich praktisch identisch waren. Die restlichen Eingaben waren neutral oder positiv.

Einfliessen der Mitwirkung

Die 26 Eingaben wurden geprüft und flossen, sofern sie konstruktive Elemente enthielten in die Weiterbearbeitung des Richtprojekts ein. So wurden zum Beispiel die Sockel- und Fassadengestaltung angepasst, die Befensterung optimiert oder die Eingangssituation für Läden prominenter gestaltet. Ebenfalls wurde die Gesamthöhe leicht angepasst.

Mit der Überarbeitung konnte den konstruktiven Anliegen der Mitwirkung entsprochen werden, ohne die von der Kantonalen Denkmalpflege festgelegten Schutzziele zu verletzen. Der Forderung nach einem grundsätzlich anderen Verfahren konnte aus den oben beschriebenen Gründen natürlich nicht entsprochen werden.

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